Um die Ausbreitung des Corona-Virus zu bremsen, wurden umfangreiche Einschränkungen des gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Lebens verordnet. Die Bundesregierung hat umfangreiche Schutzmaßnahmen beschlossen, um Unternehmen und Arbeitsplätze zu sichern – u.a. mit dem Kurzarbeit-Geld und finanzieller Unterstützung. Um besonders Berliner Unternehmen und Arbeitsplätze zu schützen, hat auch der Senat von Berlin Soforthilfen beschlossen. Weitere aktuelle Informationen zum Corona-Virus gibt es auf den Internetseiten des Berliner Senats.
Corona: Kleine und mittlere Unternehmen
Liquiditätsfonds der IBB
Unternehmen, deren Geschäft durch Corona in eine Schieflage geraten ist, wird schnell und unbürokratisch geholfen. Dazu wird der Liquiditätsfonds der IBB vorübergehend für alle kleine und mittlere Unternehmen bis 250 MitarbeiterInnen geöffnet – auch für Angehörige der Freien Berufe, Clubs und Restaurants. Die Förderhöchstgrenze liegt bei 500.000,00 €. Bei höherem Bedarf kann auf die Angebote der Kreditanstalt für Wiederaufbau zurückgegriffen werden. Der Senat hat das Antragsverfahren verschlankt und das Bewilligungsverfahren beschleunigt. Um möglichst viele Unternehmen zu unterstützen, wird der Ermächtigungsrahmen für die IBB zur Aufnahme von Mitteln für die Liquiditätshilfen um 100 Mio. € erhöht. Sollten die Maßnahmen zur Eindämmung von Covid 19 länger dauern, kann der Rahmen ggf. in einem zweiten Schritt auf 200 Mio. € aufgestockt werden.
Anträge für den Liquiditätsfonds können bereits auf dieser Seite der Investitionsbank gestellt werden.
Steuervorauszahlungen und Steuerstundungen
Unternehmen können ihre Steuervorauszahlungen bei den Finanzämtern unbürokratisch absenken. So wird betroffenen Unternehmen sofort Liquidität kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Darüber hinaus haben Unternehmen bei Liquiditätsengpässen die Möglichkeit der Stundung von Steuerforderungen. Auch diese werden in der derzeitigen Situation unbürokratisch abgewickelt. Stundungen können ggf. sogar zinslos erfolgen.
Bürgschaften
Bei der Bürgschaftsbank wird der Bürgschaftshöchstbetrag auf 2,5 Mio. € verdoppelt. Im Rahmen des Bürgschaftsexpressprogramms kann die Bürgschaftsbank Entscheidungen über Bürgschaften ab sofort bis zu einem Betrag von 250.000 Euro eigenständig und innerhalb von drei Tagen treffen.
Entschädigungen bei Verdienstausfällen
Die Senatsverwaltung für Finanzen entschädigt Unternehmen bei Verdienstausfällen nach dem Infektionsschutzgesetz. Dies betrifft sowohl Tätigkeitsverbote als auch Quarantäne-Fälle.
Corona: Kleinunternehmen und Solo-Selbstständige
Für besonders hart von der Corona-Krise betroffene Klein- und Kleinstunternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten sowie für Freiberufler:innen und Solo-Selbstständige gibt es in Berlin darüber hinaus noch zusätzliche Hilfe durch ein Landesprogramm in Höhe von 100 Mio. Euro für das Jahr 2020. Es richtet sich vor allem an die Bereiche Gesundheit, Gleichstellung, Handel und Dienstleistung, Jugend und Bildung, Kreativwirtschaft, Kultur, Soziales, Sport und Tourismus. Sie sollen schnell und mit geringem bürokratischem Aufwand Zuschüsse zur Sicherung ihrer beruflichen bzw. betrieblichen Existenz beantragen können. Der Zuschuss ist auf 5.000 Euro begrenzt und kann mehrfach beantragt werden. Die Bundespolitik wird ebenfalls ein Programm für Kleinunternehmen auflegen.
Die Antragsformulare und Informationen zur den Förderbedingungen und zum Verfahren werden zeitnah auf der Website der IBB veröffentlicht. Ab Freitag, 27. März 2020 um 12 Uhr kann eine Förderung ganz unbürokratisch online beantragt werden. Die ersten Mittel werden dann bereits ab 30. März 2020 ausgezahlt.