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Landesvorstand: SPD Berlin fordert Vermögens­besteuerung

Veröffentlicht am 10.03.2020 in Berlin

Der Berliner SPD-Landes­vorstand fordert die Wieder­einführung der Vermögens­steuer, die Schärfung der Erb­schafts­steuer als echte Millionärs­steuer und die Möglich­keit, die Grund­steuer als eine Boden­wert­steuer zu gestalten.

Der Landesvorstand der SPD Berlin hat dazu in seiner Sitzung am 9. März 2020 einstimmig ein SPD-Konzept zur Besteuerung von Spitzenvermögen und zum Vermögensaufbau bei Gering­verdienenden und Mittelstand beschlossen.

Der SPD-Landesvorstand hatte eine Arbeitsgruppe Vermögenssteuer unter der Leitung von Mark Rackles eingesetzt, um die vom Parteivorstand vorgelegten Eckpunkte zur Vermögenssteuer weiterzuentwickeln.

Beschluss des Landesvorstands:

  1. Die SPD Berlin hält die Umverteilung von Vermögen für gesellschaftspolitisch notwendig. Die zunehmende – auch geschlechtsspezifische – Ungleich­verteilung von Vermögen und Einkommen kann nicht länger akzeptiert werden und muss politisch durch eine deutlich verstärkte Vermögens­besteuerung angegangen werden.
  2. Die SPD Berlin empfiehlt, den Parteivorstand zur abschließenden Erarbeitung eines SPD-Konzepts zur Vermögens­besteuerung mit einer Fristsetzung Ende 2020 zu beauftragen.
  3. Die SPD Berlin empfiehlt die Erarbeitung eines SPD-Konzepts zur Vermögens­besteuerung, das sich nicht ausschließlich auf die Vermögensteuer beschränkt. Vielmehr sollte ein Konzept mit Fokus auf Immobilien-, Geld- und Betriebs­vermögen erarbeitet werden, dem einheitliche Ansätze zur Bewertung der Vermögensgegenstände zugrunde liegen und das mit Priorität politische Neuregelungen zur Vermögensteuer (Wiedereinführung), zur Erbschaftsteuer (Schärfung als echte Millionärssteuer) und zur Grundsteuer (Option einer „echten“ Bodenwertsteuer) formuliert.
  4. Die SPD Berlin stellt zur Vermögensteuer fest:
    1. Grundsätzlich ist die Vermögensteuer neben der Einkommensteuer das wirksamste Instrument zur Abschöpfung von Vermögenszuwächsen. Ein Eingriff in die Vermögenssubstanz ist grundsätzlich möglich, verfassungs­rechtlich jedoch problematisch (vgl. Urteil des BVerfG zur sog. Substanz­besteuerung) und daher im Umverteilungs­effekt begrenzt.
    2. Steuerrechtlich ist die rechtssichere Besteuerung von Immobilien­vermögen die vom BVerfG vorgegebene Hürde, die jedoch seit der Neufassung des Bewertungs­rechts (im Zuge der Grundsteuerreform 2019) als bewältigt angesehen werden kann. Mit dem wertabhängigen Modell und den damit verbundenen Pauschalisierungen wurde eine gute Basis geschaffen. Aus pragmatischen Gründen sollte bei der Wieder­erhebung der Vermögensteuer darauf zurückgegriffen werden.
    3. Fiskalisch und sozialpolitisch ist der aktuelle Verzicht auf einen Steuerertrag von bis zu 25 Mrd. € p.a. nicht begründbar und eine Steuererhebung geboten.
    4. Die Vermögensteuer ist eine Ländersteuer und daher ist ihre effektive Erhebung gerade in Zeiten der Schuldenbremse im gemeinsamen Interesse aller Länder.
    5. Die Freibeträge und der Steuersatz sollten auf Hochvermögende („Superreiche“) ausgerichtet sein
    6. Die Wiedereinführung der Vermögensteuer dient auch dem Ziel einer Transparenz der Vermögensverteilung, um ggf. in Folgeschritten auf der Basis von plausiblen Vermögensstatistiken weiterführende und gezielte steuerliche Maßnahmen zu ergreifen.
    7. Die Wiedereinführung der Vermögensteuer sollte auf Basis des Gesetzentwurfs der SPD-geführten Länder von 2012 erfolgen.
  5. Die SPD Berlin stellt zur Erbschaftsteuer fest:
    1. Grundsätzlich ist die Erbschaftsteuer das wirksamste und nachhaltigste Instrument zur Umverteilung von Vermögen. Zudem wird leistungslos erworbenes Vermögen der Erben besteuert.
    2. Steuerrechtlich ist die rechtssichere Ausgestaltung einer wirksamen Steuerpflicht ohne die bisherigen Ausnahme- und Freistellungsregelungen die vom BVerfG thematisierte Hürde. Hierzu ist eine Novelle der Erbschaftsteuer in der kommenden Legislatur notwendig, um den (aus Gemeinwohlsicht) ineffektiven Kompromiss aus 2016 abzulösen.
    3. Vorteilhaft wirkt sich aus, dass die Bewertungs­probleme in Bezug auf Immobilienvermögen und Sachvermögen mit Luxus­charakter (Kunst­gegen­stände, Schmuck, Edelmetalle, Oldtimer etc.) zwischenzeitlich systematisch geregelt werden: Das Sachvermögen wurde auf Drängen der SPD im Kompromiss von 2016 aufgenommen und sollte in der Bewertungs­systematik fortgeführt werden. Das Immobilienvermögen ist ebenfalls durch die Neuregelungen (Ertragswert- bzw. Vergleichs­wert­verfahren) zukunftsfest erfasst.
    4. Die Regelungen zur Erbschaftsteuer bedürfen daher keiner grundsätzlichen Neuregelung sondern „nur“ der Eingrenzung von Ausnahme- und Verschonungs­regelungen und ggf. der Erhöhung des Bewertungs­faktors im Bewertungs­gesetz (Berechnung Gebäudeertrag).
    5. Die Erbschaftsteuer ist als echte Millionärssteuer auszu­gestalten (Erhöhung der Steuersätze bei gleichzeitiger Erhöhung der Freibeträge), Privilegien für Betriebs­vermögen und nicht­gemein­nützige Stiftungen sind ersatzlos zu streichen, die Steuerzahlung ist auf Antrag auf 20 Jahre verzinst zu strecken. Zur Betriebssicherung sollte ein Optionsrecht durch vorübergehende Übertragung geerbter Betriebs­anteile oder stille Beteiligungen an die öffentliche Hand eingeräumt werden. Die Nutzung der Freibetrags­regelung bei Schenkung oder Erbschaft sollte nur noch einmalig (und nicht alle 10 Jahre erneut) möglich sein.
  6. Die SPD Berlin stellt zur Grundsteuer fest:
    1. Mit der Reform der Grundsteuer wurde ein der wichtigsten kommunalen Einnahmequellen verfassungsfest ausgestaltet und gesichert.
    2. Die Reform des Bewertungsgesetzes 2019 führt zu einer verkehrswertnahen Bewertung von Immobilien und ist daher positiv zu sehen und zugleich eine mögliche Vorlage für die Vermögensteuer.
    3. Die von CDU/SPD vereinbarte Aufkommens­neutralität der Grundsteuerreform ist im Hinblick auf die Vermögensverteilung in Deutschland sachfremd und systemwidrig: Bund (Grundsteuermesszahl) und Kommunen (Hebesatz) sollten von einer generellen Senkung absehen, damit die verkehrswertnahe Besteuerung auch wirksam wird.
    4. Die von der CSU erzwungene Länderöffnungsklausel kann zwar zu einem Steuerwettbewerb nach unten und im Extremfall zu 16 verschiedenen Modellen der Grundsteuererhebung in den Ländern führen. Allerdings kann die Länderöffnung auch durch die SPD politisch genutzt werden: Mindestens die SPD-geführten Länder sollten die Ausgestaltung als Bodenwertsteuer (keine Differenzierung in bebaute bzw. unbebaute Grundstücke) anstreben, die nicht im Rahmen der Betriebskosten auf Mieter/innen umgelegt werden darf.
  7. Die SPD Berlin empfiehlt die systematische und gezielte Umverteilung von Steuererträgen aus der Besteuerung von Spitzenvermögen in den staatlich geförderten Vermögensaufbau für Haushalte der unteren und mittleren Einkommensklassen (Vermögensaufbau insb. für Geringverdienende).
  8. Die SPD Berlin empfiehlt die Ausarbeitung eines neuen SPD-Gesetzentwurfs zur Umsetzung des politischen Auftrags zur Vermögensbesteuerung auf Basis des (SPD-) Länderentwurfs von 2012. Dieser ist im Lichte der Neuregelungen im Bereich der Erbschaftsteuer (Sachvermögen/ Immobilienvermögen) sowie der Grundsteuer (Bewertungsgesetz) anzupassen.
  9. Die SPD Berlin empfiehlt, dass ein SPD-geführtes Finanzressort (z.B. Berlin) federführend in Vorleistung geht und in Zusammenarbeit mit weiteren Ländern und in Abstimmung mit der Bundestagsfraktion und dem Parteivorstand einen Gesetzentwurf formuliert. Bei der weiteren Analyse und den politischen Empfehlungen werden die Erkenntnisse des gerade in Berlin erfolgreich durchgeführten Ansatzes des Gender Mainstreaming und des Gender Budgeting einbezogen.

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Florian Dörstelmann

 

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