Am 30. Januar 2020 hat das Berliner Abgeordnetenhaus das Gesetz zum Mietendeckel beschlossen. Damit ist der Mietendeckel nach der Veröffentlichung im Amtsblatt am 23.2.2020 in Kraft getreten. Mit der Begrenzung von Mietpreisen im Landesrecht betritt Berlin juristisches Neuland.
Das Gesetz besteht aus zwei Teilen: Erstens der Mietenstopp (gilt ab sofort) und zweitens die Absenkung von überteuerten Mieten (gilt ab neun Monate nach inkrafttreten des Gesetzes).